1. Lieferungen erfolgen nur an Firmen, die die ordnungsgemäße
Preisbindung und unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen schriftlich anerkannt
haben.
1.1. Unsere AGB gelten mit der Auftragserteilung, spätestens jedoch
mit der Entgegennahme der Lieferung als vereinbart.
1.2. Anders lautende Geschäftsbedingungen werden nur anerkannt,
wenn sie mit unseren AGB übereinstimmen oder von uns schriftlich ausdrücklich zum
Gegenstand des Vertrages oder der Leistung gemacht werden. Geschäftsbedingungen
des Vertragspartners verpflichten uns nicht, auch wenn dieser ausdrücklich der Verwendung
unserer AGB widerspricht.
2. Angebote/Preisvorbehalt/Liefervorbehalt
2.1. Angebotslisten, Nachträge und das Verzeichnis lieferbarer
Bücher (VLB) sind nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen; die
darin und in anderen Werbemitteln enthaltenen Preisangaben sind dementsprechend
unverbindlich.
2.2. Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten.
3. Bindung des Käufers
3.1. Sämtliche Lieferungen erfolgen ohne Remissionsrecht. Remissionen
aus Kulanzgründen bedürfen unserer ausdrücklichen Genehmigung.
3.2. Kommissionslieferungen einzelner Titel, mit Ausnahme von
Taschenbüchern, werden nur nach Vereinbarung ausgeführt. Die Rückgabefrist beträgt
10 Tage, danach gilt der gelieferte Titel als fest übernommen. Rücksendungen einzelner
Titel erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Absenders unter Berechnung einer Bearbeitungsgebühr.
Eine Auflistung der entsprechenden Titel unter Angabe der Lieferschein-Nummer/Lieferdatum
ist beizufügen.
3.3. Titel, die nicht ab Lager lieferbar sind und deren Besorgung
in die Wege geleitet wurde, können nicht mehr abbestellt werden.
3.4. Bei Pflichtfortsetzungen mit oder ohne Subskriptionspreis
verpflichtet die Abnahme der ersten Lieferung zur Abnahme des Gesamtwerkes.
4. Lieferzeit/Verzug/Unmöglichkeit
4.1. Lieferfristen und -termine gelten nur als annähernd vereinbart
und haben keinesfalls die Bedeutung eines Fixgeschäfts, es sei denn, dass wir dies
ausdrücklich schriftlich vereinbaren. Die Frist beginnt erst mit dem Tage der Klarstellung
aller Einzelheiten, insbesondere der Beibringung etwaiger erforderlicher Informationen
und Unterlagen.
4.2. Die Frist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges
- angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss
eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, soweit diese Hindernisse
auf unsere Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Zu den unvorhergesehenen Umständen
zählen insbesondere auch währungs- und handelspolitische Maßnahmen, Streik und Aussperrung.
Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit.
Dieser kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb
angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der
Käufer zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
4.3. Verzug und Ausbleiben der Lieferung/Leistung (Unmöglichkeit)
haben wir solange nicht zu vertreten, als uns, unsere Erfüllungsgehilfen und Vorlieferanten
kein Verschuldungsvorwurf trifft. Im Übrigen haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
Haben wir danach Schadensersatz zu leisten, so beschränkt sich ein dem Käufer zustehender
Schadensersatzanspruch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren
Schaden, höchstens aber 5 % des Wertes der Teil- oder Gesamtlieferung soweit diese
infolge der Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder vertragsgemäß
benutzt werden kann. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes
oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haften. Für durch Verschulden von Vorlieferanten
verzögerte oder unterbliebene Lieferungen haben wir in keinem Falle einzustehen.
5. Versand/Gefahrübergang/Versandkosten
5.1. Eine vom Käufer erteilte Versandvorschrift wird nach Möglichkeit
eingehalten; andernfalls ist uns der Versandweg freigestellt.
5.2. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an einen Spediteur
oder Frachtführer, Post oder sonstigen Transporteur, spätestens jedoch mit Verlassen
des Lagers auf den Käufer über.
5.3. Die Versandkosten trägt der Käufer.
6. Preise und Zahlung
6.1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum
mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Zahlungen werden stets
zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich etwa angefallener Zinsen
verwendet.
6.2. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen.
Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich der Auslagen mit Wortstellung
des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
6.3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir unter den Voraussetzungen
des § 353 HGB berechtigt, 5 % Zinsen ab Fälligkeit zu berechnen. Die Geltendmachung
weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6.4. Bei Zahlungsverzug/Verfall der Kreditwürdigkeit sind wir
berechtigt, die offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und die Belieferung
einzustellen. Bei Scheckplatzern etc. sind alle Posten sofort fällig.
6.5. Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen etwaiger von uns bestrittener
Gegenansprüche sind nicht statthaft.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises
und aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen als Vorbehaltsware
unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen
geleistet werden. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung
oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf.
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige
Haftung durch uns begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung
des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind
wir zur Zurücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur
Herausgabe verpflichtet.
7.2. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern,
vorausgesetzt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß den nachfolgenden
Nrn. 7.3. bis 7.6. auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware
ist er nicht berechtigt.
7.3. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange
zur Sicherung, wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen
mit anderen nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der
Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der jeweils
veräußerten Vorbehaltsware.
7.4. Der Käufer ist berechtigt, die Forderung aus der Weiterveräußerung
bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Wir werden von dem Widerruf
nur Gebrauch machen, wenn unsere Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen
bekannt werden, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die
Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Zur Abtretung der Forderungen - einschließlich
des Forderungsverkaufs an Factoring-Banken - ist der Käufer nur mit unserer vorherigen
schriftlichen Zustimmung berechtigt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine
Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir das nicht
selbst tun - und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen
zu geben.
7.5. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies
nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
Das Recht des Käufers die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er grundlegende
Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrage nicht erfüllt.
7.6. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch
Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.
7.7. Übersteigt der Wert der bestellenden Sicherheiten die gesicherten
Forderungen insgesamt um mehr als 20 v. H., so sind wir auf Verlangen des Käufers
insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl berechtigt.
8. Mangelrüge/Gewährleistung
8.1. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen
auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Rügen sind
innerhalb von 7 Tagen durch schriftliche Anzeige an uns zu erheben. Für versteckte
Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften. Offensichtliche Transportschäden sind
sofort auch dem jeweiligen Zusteller anzuzeigen.
8.2. Auf unser Verlangen ist uns die beanstandete Ware zur Prüfung
zur Verfügung zu stellen.
8.3. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl
Ersatzlieferung oder Vergütung des Rechnungsbetrages für fehlerhafte Ware.
9. Erfüllungsort/Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle in diesem Zusammenhang
sich ergebende Rechte und Pflichten, sowie für Zahlungen, Scheck -und Wechselverpflichtungen
ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens in Hagen/W.
10. Nichtigkeitsklausel
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grunde
nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen und des zugrunde liegenden Vertrages davon unberührt. Die Parteien
sind in einem solchen Falle gehalten, an die Stelle der notleidenden Bestimmung
eine Vereinbarung zu setzen, die der fortgefallenen Bestimmung am ehesten entspricht.
Soweit zwingende Vorschriften des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) oder andere Gesetze vorgehen, werden hiervon betroffene
Bestimmungen durch gesetzliche Vorschriften ersetzt.