Unser Tipp des Tages:
Beobachten, bestimmen und richtig füttern
Vögel rund ums Futterhaus ( Singer, Detlef )
7,95€ mehr
Benutzer
Passwort

Barsortiment Könemann GmbH & Co. KG  58091 Hagen  Delsterner Str. 134
Tel.:(0 23 31) 789-0  Fax:(0 23 31) 7 59 50

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Stand: Januar 1993

1. Lieferungen erfolgen nur an Firmen, die die ordnungsgemäße Preisbindung und unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen schriftlich anerkannt haben.

1.1. Unsere AGB gelten mit der Auftragserteilung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung als vereinbart.

1.2. Anders lautende Geschäftsbedingungen werden nur anerkannt, wenn sie mit unseren AGB übereinstimmen oder von uns schriftlich ausdrücklich zum Gegenstand des Vertrages oder der Leistung gemacht werden. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners verpflichten uns nicht, auch wenn dieser ausdrücklich der Verwendung unserer AGB widerspricht.

2. Angebote/Preisvorbehalt/Liefervorbehalt

2.1. Angebotslisten, Nachträge und das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) sind nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen; die darin und in anderen Werbemitteln enthaltenen Preisangaben sind dementsprechend unverbindlich.

2.2. Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten.

3. Bindung des Käufers

3.1. Sämtliche Lieferungen erfolgen ohne Remissionsrecht. Remissionen aus Kulanzgründen bedürfen unserer ausdrücklichen Genehmigung.

3.2. Kommissionslieferungen einzelner Titel, mit Ausnahme von Taschenbüchern, werden nur nach Vereinbarung ausgeführt. Die Rückgabefrist beträgt 10 Tage, danach gilt der gelieferte Titel als fest übernommen. Rücksendungen einzelner Titel erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Absenders unter Berechnung einer Bearbeitungsgebühr. Eine Auflistung der entsprechenden Titel unter Angabe der Lieferschein-Nummer/Lieferdatum ist beizufügen.

3.3. Titel, die nicht ab Lager lieferbar sind und deren Besorgung in die Wege geleitet wurde, können nicht mehr abbestellt werden.

3.4. Bei Pflichtfortsetzungen mit oder ohne Subskriptionspreis verpflichtet die Abnahme der ersten Lieferung zur Abnahme des Gesamtwerkes.

4. Lieferzeit/Verzug/Unmöglichkeit

4.1. Lieferfristen und -termine gelten nur als annähernd vereinbart und haben keinesfalls die Bedeutung eines Fixgeschäfts, es sei denn, dass wir dies ausdrücklich schriftlich vereinbaren. Die Frist beginnt erst mit dem Tage der Klarstellung aller Einzelheiten, insbesondere der Beibringung etwaiger erforderlicher Informationen und Unterlagen.

4.2. Die Frist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, soweit diese Hindernisse auf unsere Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Zu den unvorhergesehenen Umständen zählen insbesondere auch währungs- und handelspolitische Maßnahmen, Streik und Aussperrung. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Dieser kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

4.3. Verzug und Ausbleiben der Lieferung/Leistung (Unmöglichkeit) haben wir solange nicht zu vertreten, als uns, unsere Erfüllungsgehilfen und Vorlieferanten kein Verschuldungsvorwurf trifft. Im Übrigen haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Haben wir danach Schadensersatz zu leisten, so beschränkt sich ein dem Käufer zustehender Schadensersatzanspruch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, höchstens aber 5 % des Wertes der Teil- oder Gesamtlieferung soweit diese infolge der Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder vertragsgemäß benutzt werden kann. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haften. Für durch Verschulden von Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen haben wir in keinem Falle einzustehen.

5. Versand/Gefahrübergang/Versandkosten

5.1. Eine vom Käufer erteilte Versandvorschrift wird nach Möglichkeit eingehalten; andernfalls ist uns der Versandweg freigestellt.

5.2. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, Post oder sonstigen Transporteur, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers auf den Käufer über.

5.3. Die Versandkosten trägt der Käufer.

6. Preise und Zahlung

6.1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich etwa angefallener Zinsen verwendet.

6.2. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich der Auslagen mit Wortstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.

6.3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir unter den Voraussetzungen des § 353 HGB berechtigt, 5 % Zinsen ab Fälligkeit zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6.4. Bei Zahlungsverzug/Verfall der Kreditwürdigkeit sind wir berechtigt, die offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und die Belieferung einzustellen. Bei Scheckplatzern etc. sind alle Posten sofort fällig.

6.5. Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche sind nicht statthaft.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung durch uns begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Zurücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

7.2. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß den nachfolgenden Nrn. 7.3. bis 7.6. auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

7.3. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung, wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.

7.4. Der Käufer ist berechtigt, die Forderung aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Wir werden von dem Widerruf nur Gebrauch machen, wenn unsere Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Zur Abtretung der Forderungen - einschließlich des Forderungsverkaufs an Factoring-Banken - ist der Käufer nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir das nicht selbst tun - und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.

7.5. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Käufers die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er grundlegende Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrage nicht erfüllt.

7.6. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.

7.7. Übersteigt der Wert der bestellenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 v. H., so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl berechtigt.

8. Mangelrüge/Gewährleistung

8.1. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Rügen sind innerhalb von 7 Tagen durch schriftliche Anzeige an uns zu erheben. Für versteckte Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften. Offensichtliche Transportschäden sind sofort auch dem jeweiligen Zusteller anzuzeigen.

8.2. Auf unser Verlangen ist uns die beanstandete Ware zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.

8.3. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Vergütung des Rechnungsbetrages für fehlerhafte Ware.

9. Erfüllungsort/Gerichtsstand

9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle in diesem Zusammenhang sich ergebende Rechte und Pflichten, sowie für Zahlungen, Scheck -und Wechselverpflichtungen ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens in Hagen/W.

10. Nichtigkeitsklausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grunde nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrunde liegenden Vertrages davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Falle gehalten, an die Stelle der notleidenden Bestimmung eine Vereinbarung zu setzen, die der fortgefallenen Bestimmung am ehesten entspricht. Soweit zwingende Vorschriften des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) oder andere Gesetze vorgehen, werden hiervon betroffene Bestimmungen durch gesetzliche Vorschriften ersetzt.